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Origin und Battlefield 3: Verbraucherzentrale mahnt Publisher EA ab!

Mittwoch, 30. November 2011 Jan Smeets 
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Das Thema Origin und Battlefield 3 ist für Electronic Arts in Deutschland noch nicht durch. Vom vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) erhielt der Publisher nun eine Abmahnung für seinen Militärshooter. Grund sind die fehlenden bzw. ungenügenden Informationen für den Verbraucher vor dem Kauf. Gegenüber Heise.de sagte eine Sprecherin des vzbv, dass man notfalls vor Gericht die geforderten Änderungen durchsetzen würde.

Wenn EA nicht den Forderungen nach einer verbraucherfreundlicheren EULA und Verpackung nachkommt und die Unterlassungserklärung nicht unterschreibt, würde man "auf jeden Fall" vor Gericht gehen, so eine vzbv-Sprecherin gegenüber Heise. Weiter sagte sie noch:

  • "Es handelt sich für uns um ein ganz wichtiges Verfahren, weil ein Trend zu verzeichnen ist."

Man störe sich an der zunehmenden Gängelung und Durchleuchtung der ehrlichen Kunden und EA würde sich bei Battlefield 3 besonders weitgehende Rechte einräumen und mehr Daten sammeln, als für eine Lizenzprüfung nötig sei. Die Jagd nach Raubkopierern wirke nur vorgeschoben.

  •  "Wenn EA nicht vorhat, mehr mit den Daten zu machen, können sie die Unterlassungserklärung problemlos unterschreiben"

Letzte Woche erhielt die Origin-Software vom Computermagazin c't allerdings einen "Freispruch" vom Spyware-Vorwurf, zumindest die dort getestete Version 8.3.7.3619.

[Pressemitteilung]

Wegen fehlender Kundeninformationen beim Computerspiel Battlefield 3 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Hersteller Electronic Arts abgemahnt. Dieser habe nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass die Kunden eine dauerhafte Internetverbindung benötigen, um das Spiel zu nutzen. Zudem müssen Kunden die Zusatzsoftware Origin installieren, ohne verständlich informiert zu werden, was diese auf ihrem Computer genau macht. Gegenstand des Verfahrens sind außerdem Vertragsklauseln, die Verbraucher nach Auffassung des vzbv unverhältnismäßig benachteiligen. Die Abmahnung erfolgt im Rahmen des vzbv-Projekts Verbraucherrechte in der digitalen Welt.

Der Trend auf dem Markt für Computerspiele ist eindeutig: Immer häufiger müssen sich die Nutzer im Internet registrieren, anschließend ein Benutzerkonto anlegen und für die gesamte Dauer des Spiels online sein. Fällt die Internetverbindung providerbedingt gerade aus, bleibt der Bildschirm dunkel. Problematisch ist das, wenn die Hersteller darüber nur unzureichend informieren. Im Falle des Spiels Battlefield 3 findet sich ein entsprechender Hinweis im Kleingedruckten auf der Rückseite der Verpackung.

Mangelhafte Aufklärung über Zusatzsoftware

Zudem müssen sich die Kunden die Zusatzsoftware Origin herunterladen, die anschließend unter anderem automatisch die Lizenzrechte sämtlicher auf dem Computer gespeicherter Produkte des Anbieters überprüft. Was die Software genau auf dem Computer macht, erfahren die Nutzer des Spiels beim Kauf allerdings nicht. Gleichzeitig sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so weit gefasst, dass nach Auffassung des vzbv unklar bleibt, welche Daten der Hersteller erfassen, weiterverarbeiten und anderweitig nutzen darf. So behält sich Electronic Arts das Recht vor, anhand der erfassten Daten Nutzerprofile zu erstellen und diese ohne gesonderte Einwilligung der Kunden für Werbezwecke zu verwenden. Welche Daten dies genau sind, lässt der Hersteller offen.

Geschäftsbedingungen müssen Teil des Kaufvertrages sein

Der vzbv beanstandet außerdem die gängige Praxis, nach der eine Zustimmung zu den Lizenzvereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst erfolgt, wenn der Kunde das Spiel auf seinem Rechner installiert. Das ist nach Auffassung des vzbv zu spät, denn nach deutschem Recht müsse dies bereits beim Abschluss eines Vertrages erfolgen. Nur so sei gewährleistet, dass die Nutzer sich vor Vertragsschluss über problematische Klauseln informieren können.

Surfer haben Rechte

Das Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finanziell gefördert. Der vzbv klärt im Rahmen dessen über Möglichkeiten und Risiken des Internets auf und führt rechtliche Überprüfungen von Angeboten durch. Weitere Informationen unter www.surfer-haben-rechte.de.

[vzbv]

 

Kommentare (9)

 Liebling der Massen 500 Kommentar-Tippse 50 Liebling der Massen 50 Kommentarklicker 50
30.11.2011 16:11 -

Ganz ehrlich, für den Singleplayer braucht man keine dauerhafte Internetverbindung, lediglich zur einmaligen Aktivierung

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 Kommentar-Tippse 1000 Mitdenker Kommentar-Tippse 500 Kommentarklicker 500 Wishlist 20 Liebling der Massen 500 Kommentarklicker 50 MyGames Liste 20
30.11.2011 16:20 -

Lächerlich .... ich bin zwar nur Laie aber aus meiner Sicht würde ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen da die Vowürfe völlig haltlos sind und davon ausgehen das die Origin-Software tatsächlich Daten sammelt, was aber vom renomierten Fachmagazin C't widerlegt wurde.

 

Das Schlimme daran ist das dabei wohl wieder unnötig Steuergelder verbraten werden.

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 Kommentarklicker 50 Kommentar-Tippse 50 Liebling der Massen 50
30.11.2011 20:02 -

@Rush

lass dir das "...weil ein Trend zu verzeichnen ist." mal durch den kopf gehen. dann weißt du das es nicht verschwendete Zeit ist. irgendwo muss man sagen "STOP von hier an nicht weiter" oder willst du das die entwickler narrenfreiheit genießen?

ich will das sicher nicht. zumsal die verbraucherzentrale nun wirklich auf der seite des Kunden ist das ist nicht die BPjM -.- das sind schweine -.- 

ps: ich glaube ohne den origins trara hätte ich mir BF3 gekauft nun hab ich es gelassen und die vorfreude ist ja nun auch verflogen. ob ich der einzigste bin? ich denke nicht. ich versuche origins immer zu meiden ob ich das in der zukunft schaffen werde wird sich dann zeigen.

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 Liebling der Massen 50 Kommentar-Tippse 50 Fable 2 Spieler
30.11.2011 21:00 -

@Rush: Eben nicht, Origin scannt, was das Zeug hält. Haben wir Live getestet. Sogar ein ewiger Befürworter von Origin musste es einsehen. Keine Ahnung, was oder wie da c't getestet hat, oder ob EA das Börserl springen ließ, die Aussage ist definitv falsch. Kann man im Netz auch nachlesen.

Finde es völlig richtig, was die Verbraucherzentrale da macht. Ein Freund hat sich BF3 auch gekauft. Aber als er gehört hat, was Origin so macht, hat er es nicht mehr installiert. Rückgabe leider ausgeschlossen, Hülle wurde bereits geöffnet. Er hat also 60 Euro in den Wind geschossen!

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 Kommentar-Tippse 500 Kommentarklicker 500 Wishlist 20 Liebling der Massen 500 Fable 2 Spieler Kommentarklicker 50 Liebling der Massen 50 Kommentar-Tippse 50
30.11.2011 22:51 -

Schwachsinn! Nicht dass es gut wäre was Origin macht aber mit Battlefield hat das nichts zu tun, schliesslich gabs Origin auch schon vorher!

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 Kommentarklicker 50 Kommentar-Tippse 50 Liebling der Massen 50
01.12.2011 00:01 -

@ultimate

es hat genau 100% mit origins zu tun!

ohne origins KEIN BF3! da braucht man auch nix schön reden das ist fakt!

klar gabs origins schon vorher, hat nur kaum wen interssiert BF3 ist der erste AAA titel und erst von da an ist origins wichtig geworden. 

 

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 Kommentar-Tippse 500 Liebling der Massen 500 Kommentarklicker 50 Fable 2 Spieler Kommentar-Tippse 50 Liebling der Massen 50 MyGames Liste 20
01.12.2011 00:56 -

Es heisst ORIGIN und nicht OriginS, da kriegt man ja n Krampf beim lesen....

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 Kommentar-Tippse 1000 Mitdenker Kommentar-Tippse 500 Kommentarklicker 500 Wishlist 20 Liebling der Massen 500 Kommentarklicker 50 MyGames Liste 20
01.12.2011 09:30 -

Schon erstaunlich wie hier wieder Leute behaupten es wäre anders als die c't behauptet....

 

Whesley hat es sogar getestet!!!  *ROFL*

Würde das Programm tatsächlich die Funktion haben, könnte die c't riesigen Ärger bekommen aber mit Verlaub glaube ich diesen Leuten mehr als jedem anderen Quacksalber hier in den Kommentaren. Macht was ihr wollt...... und jetzt fleißig auf den roten Daumen drücken...... ^^

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 Kommentarklicker 50 Kommentar-Tippse 50 Liebling der Massen 50
01.12.2011 10:30 -

@Mastersheep  

das ist natürlich extrem wichtig damit die leute wissen was gemeint ist aber ich werde es in zukunft korrekt schreiben damit man wieder weiß was ich meine -.- 

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